Das Tragen von geeigneter UV-Schutzkleidung bietet einen unmittelbaren Schutz vor schädlicher UV-Strahlung. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist ein dauerhaft sicheres Material.
Da Bekleidungstextilien jedoch im Alltag vielerlei Einflüssen ausgesetzt sind, kann sich die anfängliche Schutzwirkung eines Artikels bei Gebrauch rasch verringern. Beeinträchtigungen bei der Schutzwirkung von UV-Schutztextilien ergeben sich vor allem durch die Dehnung des Materials sowie die Aufnahme von Feuchtigkeit durch z. B. Schweiß oder beim Schwimmen. Aber auch regelmäßiges Waschen sowie die Abnutzung beim Gebrauch können sich ungünstig auf die Schutzeigenschaft auswirken.
Aus diesem Grund werden die Artikel aus der Gruppe der Bekleidungsmaterialien in neuem, genutztem und gealtertem Zustand untersucht und der jeweilige UPF ermittelt.
Umfang des Prüfprogramms
- Neumaterial
- gespannt
- befeuchtet
- nach Scheuerung
- nach Wäsche
Ablauf der Prüfung
- Im Neuzustand wird die UV-Durchlässigkeit des Materials an mehreren Stellen über eine Fläche von 1 m² gemessen.
- Danach werden dem Material Stichproben entnommen.
- Ein Teil der entnommenen Stichproben wird zur Bestimmung des UV-Schutzfaktors jeweils in gespanntem und befeuchteten Zustand herangezogen.
- Die restlichen Materialproben werden jeweils einer Scheuerbelastung sowie einer Wasch- bzw. Reinigungsbehandlung unterzogen und nach dem gleichen Schema vermessen. Die Wasch- bzw. Reinigungsbehandlung erfolgt nach den Angaben des Herstellers.
- Im Sinne des Verbraucherschutzes wird gemäß dem Worst-Case-Szenario dann der am niedrigsten ermittelte Wert als UV Protection Factor der gesamten Prüfung als Endergebnis für das Material ausgegeben.
CE-Kennzeichnungspflicht beachten
Mit Eintreten der Verordnung (EU) 2016/425 über Persönliche Schutzausrüstung, kurz: PSA-Verordnung, fällt mit UV-Schutz ausgelobte und dargestellte Bekleidung unter die Anforderungen dieser Verordnung. Die UV-Schutzkleidung ist als Persönliche Schutzausrüstung somit CE-kennzeichnungspflichtig.
UV-Schutzkleidung muss neben dem Nachweis zum UV-Schutz weitere Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllen. Diese sind nicht Gegenstand der Materialprüfung nach UV STANDARD 801.